Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Siedlungsentwicklung ist es, die Inanspruchnahme neuer Flächen so weit wie möglich zu reduzieren sowie kompakte Siedlungsstrukturen und die Innenentwicklung der Städte zu fördern.
Das Land Niedersachsen hat sich in seiner Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis 2030 weniger als 4 ha Flächenausweisung pro Tag zu verbrauchen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurden Ende des Jahres 2020 14,2% der Gesamtfläche Niedersachsens als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt. Damit nahm diese Fläche im Vergleich zum Vorjahr um 0,4% zu. Im vierjährigen Mittel lag der Flächenverbrauch in Niedersachsen bei 6,6 ha pro Tag und damit weiterhin deutlich höher als das in der Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen angestrebte Ziel (Landesamt für Statistik Nds. 2021). Im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung sollte die Wiedernutzung städtebaulicher Brachen und leerstehender Gebäude Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen haben. Ab 2050 ist es das Ziel, in einer Flächenkreislaufwirtschaft Flächen umzunutzen.
Negative Folgen des Flächenverbrauchs
Die Folgen des Flächenverbrauchs wirken in verschiedenen Handlungsfeldern der Raum- und Stadtentwicklung. Dazu gehören in erster Linie die Ökologie durch die Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter (Arten und Biodiversität, Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter), aber auch die Entstehung negativer ökonomischer und städtebaulicher Entwicklungen.
- Ökologische Folgen
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- Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen und Wald (weniger Flächen für Nahrungsmittelproduktion, nachwachsende Rohstoffe und Kompensationsmaßnahmen und Energieproduktion) bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Bio-Produkten, für die eine geringere Flächenproduktivität erreicht wird
- Verlust von Lebensräumen (Gefährdung der biologischen Vielfalt, Gefährdung von Ökosystemen, weniger Erholungsbereiche in der Nähe)
- Beeinflussung des Naturhaushalts (Wasserkreislauf, klimatische Funktion, Frischluftversorgung für die Stadt)
- Verlust von Retentionsflächen (Verstärkung von Hochwasserereignissen)
- Weniger Boden als CO2-Speicher und Umwandler
- Zunahme von Emissionen durch Bau, Betrieb und Nutzung neuer Gebäude und Verkehrsflächen (z.B. Raumwärme, Strom, Kraftstoffe)
- Städtebauliche Folgen
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- Unternutzung und Verfall bestehender Bausubstanz und Infrastrukturen, dadurch Wegfall sozialer Kontrolle und Zunahme subjektiver und objektiver Gefahr
- Geringerer Veränderungsdruck zu Bestandsanpassungen im Gebäudebestand, dadurch Zunahme von Leerständen und Perforation der Stadt
- Perspektivisch zunehmende Wohnungsleerstände in Schrumpfungsregionen, was Stadt- oder Gemeindeteile zunehmend unattraktiv macht und den Abwärtstrend weiter beschleunigt.
- Zunahme des Verkehrsaufkommens durch Verlängerung der Alltagswege
- Ökonomische Folgen
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- Leerstand und Werteverlust des Immobilienbestandes im gut erschlossenen Innenbereich
- Finanzlasten für Kommunen, die sich als Zwischenerwerber für nicht marktfähige Wohn- und Gewerbebauten engagieren („Schrottimmobilien“)
- Abnehmende bauliche Dichte mit erheblichem Erschließungs- und Erhaltungsmehraufwand für Infrastruktur und ÖPN
- Zusätzliches Bauland sorgt nicht notwendigerweise für Zuzug oder Bindung vorhandener Einwohnerinnen und Einwohner. Möglicherweise werden Mittel bei Aufwertungsmaßnahmen wirkungsvoller eingesetzt.
Vorteile der Flächeneinsparung
Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen ist mit vielen Vorteilen verbunden u. a. der Bodenschutz inklusive der Auswirkungen auf Artenvielfalt und Biodiversität. Darüber hinaus sind der sparsame Umgang mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie die Sicherung und Gestaltung zukunftsfähiger Raum- und Siedlungsstrukturen angesichts des demografischen Wandels handlungsleitend.
- Gute Argumente für den sparsamen Umgang mit Fläche
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- Die sparsame Inanspruchnahme neuer Flächen kann aus Sicht des Umweltschutzes zu einer Sicherung von Artenvielfalt und Biodiversität, zum Erhalt von Landschaftsräumen und -bild, zur Sicherung der Naherholungsfunktion und zur Abmilderung von Folgen des Klimawandels führen.
- In schrumpfenden Regionen kann der sparsame Umgang mit Grund und Boden Leerständen in bestehenden Siedlungen entgegenwirken und damit zur Werterhaltung von Immobilienvermögen und zum Erhalt des baukulturellen Erbes beitragen.
- Angesichts sinkender Bevölkerungsdichte und einer alternden Bevölkerung sind kompakte Siedlungsstrukturen Voraussetzung, um Infrastrukturen zu erhalten und Erreichbarkeit abzusichern.
- Kompakte Siedlungsstrukturen sind in den Zeiten der Energiewende Voraussetzung dafür verbesserte Einsatzmöglichkeiten für Wärmeversorgung sicherzustellen (städtebauliche Dichte). Dadurch bleiben Freiflächen für PV und Windkraft.
- Die räumliche Verknüpfung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit etc. kann Kfz-orientierte Mobilitätserfordernisse reduzieren (Stadt der kurzen Wege).
- Landwirtschaftliche Produktionsflächen sind eine endliche Ressource und mit einer sparsamen Inanspruchnahme neuer Flächen kann ihr Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion wie auch zur Energiegewinnung erhalten bleiben.
Kommunale Handlungsfelder der Flächenentwicklung
Auf der Ebene der Flächenentwicklung des Gemeindegebiets ist der Flächennutzungsplan das planungsrechtliche Instrument zur vorbereitenden Steuerung der Flächennutzung und damit auch geeignet zur Umsetzung der Klimaschutzziele wie Bodenschutz als CO2-Senke, kurze Wege und Flächen für erneuerbare Energien. Zusätzlich können informelle Instrumente eingesetzt werden, um mit der Flächenentwicklung nachhaltigen Klimaschutz zu erreichen. Handlungsfelder der klimaschutz- und klimaanpassungsgerechten Flächennutzung umfassen die Stärkung der Innenentwicklung, die klimagerechte Zuordnung und Gestaltung neuer Bauflächen, den besonderen Schutz bioklimatisch empfindlicher Personengruppen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Flächenvorsorge für erneuerbare Energieanlagen, die Grün- und Freiflächensicherung und den vorbeugenden Hochwasserschutz.
- Vorrangige Innenentwicklung
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Eine klimagerechte Flächennutzung bevorzugt die Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung. Vor einer Neuausweisung von Bauflächen ist deshalb die Möglichkeit der Innenentwicklung zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet auch die Möglichkeit der Revitalisierung und Konversion gewerblicher und anderer Brachflächen oder leerstehender Gebäude und Anlagen. Außerdem kann in der Konsequenz auf neue Verkehrsflächen verzichtet werden, die dem überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehrszügen dienen. Durch eine geringere Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten oder sonstigen Grün- und Freiflächen für Bauflächen wird die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gestärkt.
- Klimagerechte Zuordnung und Gestaltung neuer Bauflächen
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Eine klimagerechte Flächennutzung erfolgt am besten im Kontext eines integrierten Siedlungskonzeptes in Abstimmung mit der Landschaftsplanung und der Verkehrsentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Belange von Natur-, Landschafts- und Bodenschutz sowie einer klimagerechten Mobilität. Sie weist vorrangig dort neue Bauflächen aus, wo sowohl die Flächeninanspruchnahme als auch der Energieverbrauch der Siedlungsflächen geringgehalten werden können. Hinterlegt werden kann die Zuordnung mit einem städtebaulichen Energie- und Klimaschutzkonzept, das mit seiner Klimaanalyse günstige lufthygienische und klimatische Verhältnisse aufzeigt. Wenn neue Bauflächen entwickelt werden, sollte auf eine verdichtete und flächensparende Bauweise hingewirkt werden.
- Nutzung und Flächenvorsorge für erneuerbare Energieanlagen
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Eine klimagerechte Flächennutzung berücksichtigt die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung der Energie. Im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen sowie ggf. durch die Aufstellung von Teilflächennutzungsplänen kann die Gewinnung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet vorbereitet werden. Flächennutzungspläne können konkrete Aussagen für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme sowie die Nutzung von Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik und Biomasse enthalten. Um diese Ziele zu erreichen, können Anlagenstandorte für erneuerbare Energien gesichert werden. Die Darstellung dieser Anlagen kann in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
- Grün- und Freiflächensicherung für Frisch-und Kaltluftentstehungsgebiete
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Eine klimagerechte Flächennutzung sichert den Luftaustausch und die Versorgung mit Frisch- und Kaltluft. Grün- und Freiflächen tragen zur Frisch- und Kaltluftentstehung bei und dienen als Luftaustauschbahnen. Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftaustauschbahnen können im Flächennutzungsplan als Fläche, die der Anpassung an den Klimawandel dient, dargestellt werden. Grün- und Freiflächen, die zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen, sind beispielsweise: Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze oder Friedhöfe, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Ausgleichsflächen. Wasserflächen reagieren langsamer auf Temperaturunterschiede als die umgebende Luft und sind damit ebenfalls als Kaltluftgebiete relevant.
- Besonderer Schutz bioklimatisch empfindlicher Personengruppen
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Personengruppen, die eine besonders hohe Empfindlichkeit gegenüber bioklimatischen Veränderungen aufweisen, sind Kinder, alte und kranke Menschen. Das Bioklima setzt sich aus lufthygienischen und klimatischen Verhältnissen zusammen, die auf den Menschen wirken. Letztere werden sich als Folge des Klimawandels verändern (z.B. durch die Zunahme und längere Dauer von Hitzeperioden). Empfindliche Personengruppen halten sich häufig in Gebäuden und Einrichtungen sozialer und gesundheitlicher Zwecke, Schulen, Spielanlagen etc. auf. Sensible Nutzungsbereiche sollten deswegen als solche identifiziert und mit einem Planzeichen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Zur Beurteilung und Bewertung der klimatischen Leistung und Funktion des Naturhaushalts ist eine Klimaanalyse mit Klimafunktionskarten zur Abwägung der Darstellungen als konzeptionelle Grundlage für nachfolgende Planverfahren hilfreich. Die empfindlichen Flächen sollten von naturnah gestalteten Grün- und Freiräumen mit vitaler Vegetation durchzogen oder umschlossen sein.
- Präventiver Schutz vor Hochwasserschäden
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Ein klimagerechtes Gemeindegebiet sichert die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Dazu gehört die Darstellung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten als ein wichtiger Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz. Überschwemmungsgebiete werden von der Unteren Wasserbehörde festgesetzt und sind im Flächennutzungsplan nachrichtlich darzustellen. In der Flächennutzungsplanung werden hochwasser- und erosionsgefährdete Bereiche bei der räumlichen Lage neuer Bauflächen gezielt von Bebauung freigehalten, damit Menschen und Gebäude vorbeugend vor Hochwasserschäden geschützt sind. Um dieses Ziel zu befördern, können auch Flächen dargestellt werden, die im Interesse des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses von Bebauung freizuhalten sind.
Städtebauförderung
Die Städte und Gemeinden in Niedersachsen stehen vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel, Anforderungen von Klimaschutz und -anpassung und soziale sowie ökonomische Anpassungsprozesse prägen den Aufgabenumfang der Städte und Gemeinden langfristig. Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Bund die Städte und Gemeinden dabei und fördert die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit den Programmen der Städtebauförderung. Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungspolitik zu konkretisieren.
Ziele der Städtebauförderung sind z.B.:
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen,
- Programme der Städtebauförderung
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Die Förderung erfolgt in den drei folgenden Förderprogrammen:
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
Ziel des Programms ist es, Innenstädte und Stadtteilzentren sowie Ortszentren zu stärken und zu beleben. Zentrale Bereiche, die beispielsweise von gewerblichen Leerständen betroffen sind, sollen auf diesem Weg stabilisiert und nachhaltig zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur entwickelt werden. Über das Programm werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung, sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt gefördert.
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Das Programm richtet sich an Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer sozialen Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation erheblich benachteiligt sind und besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Durch das Programm soll eine auf das Quartier bezogene, integrative und soziale Stadtentwicklung angestoßen werden. Die Städte und Gemeinden sollen dabei unterstützt werden, die Quartiere mit städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen, hoher Arbeitslosigkeit, unzureichenden Wohnverhältnissen und kulturellen Defiziten durch städtebauliche Maßnahmen zu stabilisieren und aufzuwerten. Dadurch sollen die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig verbessert werden. Neben der Modernisierung der Wohnungsbestände, der Beseitigung städtebaulicher bzw. baulicher Mängel im Wohnumfeld, sowie bei öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern im Quartier genutzt werden können, stehen besonders die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Integration aller Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Das Programm richtet sich an Städte und Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Städte und Gemeinden werden dabei unterstützt, den mit den städtebaulichen Funktionsverlusten verbundenen Auswirkungen entgegen zu wirken. Städtebauliche Funktionsverluste liegen immer dann vor, wenn ein Überangebot an Gebäuden oder Flächen für eine bestimmte Nutzung besteht oder zu erwarten ist, für die es aus unterschiedlichen Gründen aber keine Nachfrage gibt. Dazu können beispielsweise Wohnungen, Geschäfte oder Brachflächen zählen. Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen, die durch den demographischen und wirtschaftlichen Wandel hervorgerufen werden, reagieren zu können. Das Programm hilft den Städten und Gemeinden deshalb dabei, die städtebaulichen Strukturen in diesen Gebieten durch verschiedene Maßnahmen nachhaltig anzupassen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
In Zeiten des Klimawandels wird zudem eine nachhaltige grüne und blaue Infrastruktur in den Städten und Quartieren immer wichtiger, mit der die Lebens- und Wohnqualität insgesamt gesteigert und das Klima verbessert werden soll. Wenig ansprechend gestaltete oder teilweise gar nicht vorhandene Freiräume gehören dabei zu den zentralen Herausforderungen. Neben der Anpassung an die demografische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel sind deshalb mehr Stadtgrün und Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes wichtige Bestandteile dieses Städtebauförderprogramms. - Antragstellung
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Antragsberechtigt für die Städtebauförderung sind die Städte und Gemeinden. Der Antrag ist beim jeweils örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen, welche den Kommunen bereits vorab beratend zur Seite stehen. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt und Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur vorzusehen sind.
Private Personen (in Fördergebieten) haben die Möglichkeit, zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. für die Gebäudemodernisierung, Zuschüsse bei den Städten und Gemeinden zu beantragen.
- Rechtliche Grundlagen
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Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Merkmale einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind der Gebietsbezug, eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung eines Bündels von Einzelmaßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung eines bestimmten Gebiets.In Niedersachsen regeln die Städtebauförderungsrichtlinien die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zuständig.
Die Förderung beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten und setzt sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Bei Städten und Gemeinden in Haushaltssicherung kann die Förderung bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen (Absenkung des kommunalen Eigenanteils auf bis zu 10 %).
- Weiterführende Informationen zur Städtebauförderung
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Weiterführende Informationen zur Städtebauförderung stehen auf der Internetseite des Landes Niedersachsen https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/bauen_wohnen/stadtebau... sowie des Bundes https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/staedtebau/s... zur Verfügung.
Mit Fläche sparsam umgehen – kommunale Strategien
Um Flächenverluste, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, und die Ausdehnung von Städten und Gemeinden ins Umland zu vermeiden, sind auch die informellen gemeindlichen Planungsebenen zu nutzen und gemeindliche Kommunikationsstrategien aufzubauen. Förderprogramme wie ein Bonus für flächensparende Grundstücksaufteilung, Reduzierung von Bodenpreisen bei Bauflächen der Innenentwicklung etc. können Kosten, die ggf. mit einer flächensparenden Siedlungsentwicklung verbunden sind, abpuffern.
- Nutzung der Innenentwicklungspotenziale planerisch vorbereiten
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Mit dem Planungsleitsatz, dass städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll, hat der Gesetzgeber bewusst den Städten und Gemeinden eine neue Aufgabe ins Baugesetzbuch geschrieben. In der Begründung zum Gesetzesentwurf wird deutlich darauf abgestellt, dass bei der Inanspruchnahme von Freiflächen durch Bauleitplanung Ermittlungen zu Innenentwicklungspotenzialen zugrunde zu legen sind, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zu zählen sind. Damit hat die Begründung eines Bebauungsplanes solche Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innentwicklung deutlich darzustellen. Für die Planungspraxis zu empfehlen sind dazu:
- Integrierte Stadtentwicklungskonzepte mit einem Planungshorizont von 10–20 Jahren
- kommunale Wohnungsmarktanalysen und Wohnungsmarktkonzepte
- Gewerbeflächenanalysen und Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung
- Leerstands-, Brachflächen- und Baulückenkataster
- Baulandmanagement.
- Flächensicherung verstärken
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Angesichts anhaltenden Flächenverbrauchs wird dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen auch im Baugesetzbuch Ausdruck verliehen. Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist dabei vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann. Nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass landwirtschaftliche Flächen mit hohem Aufwertungspotenzial aus der Nutzung herausgenommen werden. Für die Planungspraxis zu empfehlen sind dazu: Planwerke zur Ermittlung der Potenziale für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die den Grundsätzen der Innenentwicklung und des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen gerecht werden; wie etwa Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Grünordnungsplan.
- Innenentwicklung managen
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Für eine flächenschonende Siedlungsentwicklung sind belastbare Informationen über vorhandene Flächenreserven im Bestand die erste Voraussetzung. Eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung bedarf einerseits einer differenzierten Erhebung der Potenziale im Bestand, andererseits der verlässlichen Prognosen zum zukünftigen Flächenbedarf. Dazu sind entsprechende Informationssysteme und ggf. auch Organisationsstrukturen in der Verwaltung aufzubauen. Thematisch untersucht werden sollten folgende Bereiche:
- Baulücken: Als Baulücken sind nicht bebaute oder untergenutzte Grundstücke und ggf. auch längerfristig leerstehende Gebäudesubstanz im Innenbereich der Gemeinden zu verstehen. Durch gezielte Information über den Bestand an Baulücken können die Gemeinden zur Mobilisierung von Baulandreserven im Bestand beitragen.
- Brachflächen: Brachflächen sind ungenutzte Bauflächen im Siedlungs- gebiet, die ehemals gewerblich oder auch militärisch genutzt wurden. Die Wiedernutzung stellt an gemeindliche Planung hohe Anforderungen, da Schadstoffbelastungen aus der Vornutzung vorhanden sein können. Es empfiehlt sich vor städtebaulicher Entwicklung der Flächen eine historische Recherche über mögliche Verunreinigungen durchzuführen. Die frühzeitige Einbindung der Unteren Bodenschutzbehörden in die potenziell von Altlasten betroffenen Genehmigungs-, Planungs-, und Entwicklungsvorhaben sowie entsprechende Grundstücksgeschäfte ist eine der grundlegenden Voraussetzung vor Wiedernutzung der Flächen.
- Aufgegebene und untergenutzte Hofstellen: Der Strukturwandel der Landwirtschaft wirkt sich unmittelbar auf die Strukturen in den Ortskernen ländlicher Siedlungen und Dörfer aus. Die Kenntnis über leerstehende und leerfallende Hofstellen ist der Anfang für Konzepte zur Revitalisierung von Ortskernen. Dabei geht es nicht nur um die Wiedernutzung zum Wohnen sondern auch um die Sicherung der Zentralen Funktion dieser Ortskerne (Infrastruktur, Nahversorgung etc.)
- Nachnutzungen: Viele Baugebiete aus den Jahren vor den 1990er Jahren mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhausbauweise stehen heute vor dem Generationenwechsel. Bauweise und Wohnungsgrundrisse entsprechen heute nicht immer den Wohnpräferenzen junger Familien, die sich in einem Eigenheim einrichten wollen. In den Gemeinden müssen Strategien entwickelt werden, die Nachnutzung gerade dieser Baugebiete durch entsprechende Aktivitäten anregen.
- Entsiegelung: Auch Entsiegelungspotenziale müssen gem. § 19 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) spätestens bis zum 31.12.2028 systematisch erfasst und in das derzeit im Aufbau befindliche zentrale Entsiegelungskataster des Landes eingepflegt werden. Versiegelte Flächen tragen wesentlich zur Bildung von Oberflächenabfluss und zur Erwärmung der Umgebung bei, da Wasser nicht oder nur bedingt im Boden versickern kann, die kühlende Verdunstung gemindert ist und das Baumaterial sich erwärmt. Um diese Klimafolgen zu mindern, können versiegelte Strukturen zurückgebaut (entsiegelt) oder mit einem durchlässigeren Belag versehen werden, sofern die Nutzung dies zulässt. Voraussetzung für diese Anpassungsmaßnahme und auch für die kurzfristige Umsetzbarkeit von Anpassungsprojekten ist die Kenntnis der Flächen mit Entsiegelungs- oder Belag-Änderungspotenzial, die deshalb über ein Entsiegelungskataster vorgehalten werden soll. Die zentrale Erfassung des Entsiegelungspotenzials stellt für die Kommunen ein Planungswerkzeug dar, um den Verbrauch unbebauter Flächen reduzieren zu können und bereits bebaute Flächen auf zwei Arten nutzen zu können. An erster Stelle steht die doppelte Innenentwicklung (Nutzung als Siedlungs- und Verkehrsfläche einerseits, Entwicklung hochwertiger Grün- und Freiflächen andererseits), zukünftig wird die Klimafolgenanpassung eine große Rolle spielen: Entsiegelung schafft Flächen zur Verbesserung des Wasserkreislaufes (Retentions- und Versickerungsflächen) und verbessert das urbane Mikroklima.
Die Innenentwicklungspotenziale zu erheben ist der erste Schritt einer Innenentwicklungsstrategie. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch in der Aktivierung dieser Potenziale. Teilweise mangelt es an erforderlichen Grundlageninformationen über die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Flächen und zu Hemmnissen, die ggf. einer baulichen Nutzung entgegenstehen. Darüber hinaus werden Personalressourcen gebraucht, um Eigentümer von Flächen und mögliche Investoren gezielt anzusprechen und Kooperationen aufzubauen mit dem Ziel der Mobilisierung. Der Aufbau eines Innenentwicklungsmanagements, das diese Aufgaben übernimmt, ist deswegen ein weiterer zentraler Baustein zur Stärkung der Innenentwicklung.
- Kommunale Planungsgrundsätze und geeignete Kommunikationsstrategien entwickeln
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Die erste Voraussetzung zur Beförderung gemeindlicher Kommunikationsprozesse zum Flächensparen sind kontinuierliche Informationen für die Adressatinnen und Adressaten der Flächeninanspruchnahme. Diese Kommunikationsarbeit beginnt in den Ratsgremien und ist weiterzuleiten an Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Investorinnen und Investoren. Klare Leitlinien zur gemeindlichen Flächenpolitik bieten der Verwaltung einen festen Rahmen zur Abwägung der vielfältigen Einzelinteressen.
- Ratsbeschlüsse zu flächensparender Gemeindepolitik und Öffentlichkeitsarbeit: Ratsbeschlüsse zu einer flächensparenden Gemeindeentwicklung sollten grundsätzliche Aussagen und Bekenntnisse zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung enthalten. Darüber hinaus sollten sie gemeindliche Entwicklungsziele hinsichtlich Bodenbevorratung für Innenentwicklungsflächen, Bestandserwerb für problematische Immobilien in zentralen Lagen etc. beinhalten, um eine auf Innentwicklung abstellende Gemeindepolitik zu gewährleisten. Eine Gemeinde, die sich das Flächensparen zum Ziel gesetzt hat, sollte diesen Grundsatz in die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Entsprechend sollten Ratsbeschlüsse und gemeindliche Grundsätze für Bauleitplanverfahren in der Gemeinde bekanntgemacht und kommuniziert werden.
- Gemeindliche Grundsätze für Bauleitplanverfahren: Eine gemeindliche Strategie für Wohngebiete kann durch städtebauliche Neugestaltung, durch kooperative Vermarktung und beispielhafte Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern die Gebiete stützen, und so eine qualitativ attraktive Wohnraumversorgung fördern. So kann der Bestand gestärkt und eine Neubeanspruchung von Flächen vermieden werden. Der Einzug in bestehende Nachbarschaften, vorhandene gemischte Altersstrukturen sowie ausgewachsene Bäume auf dem Grundstück sind Stärken, die dem Gebiet einen eigenen Charakter geben können. Gemeinden können versuchen, Quartiere zu profilieren und Häusersuchende dorthin zu lenken.
- Öffentlichkeitsarbeit zum Fläche Sparen: Eine Gemeinde, die sich dem Flächesparen verschrieben hat, sollte diese Grundsätze auch in die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Ratsbeschlüsse und gemeindliche Grundsätze für Bauleitplanverfahren sind in der Gemeinde zu verbreiten.
- Vermarktungsstrategien für Bestandsquartiere: Die Stärkung der zentralen Lagen ist eine der wichtigen Voraussetzungen, um Umzugswünsche aus den Kerngebieten an die Peripherie von Städten und Gemeinden zu unterbinden. Dabei sollten die Vorteile des Wohnens und Arbeitens in zentralen Lagen vermittelt werden.
- Absicherung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zentralen Lagen: Kommunen können für das Ziel des Flächensparens auch Grundsätze für ihre Bauleitplanung aufstellen, so dass Investorinnen und Investoren sowie Grundeigentümer und -eigentümerinnen sich auf die Erwartungshaltungen der Gemeinde einstellen können. In diesen Grundsätzen sollte der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung explizit ausformuliert werden, genauso wie Planungsleitlinien für die Aufstellung von Bauleitplänen in der Innenentwicklung enthalten sein sollten.
- Förderprogramme für das Fläche sparen
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Die Bauflächenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Flächenentwicklung kann mit erhöhten Kosten gegenüber einer Bebauung „auf der grünen Wiese“ verbunden sein. Um diese Kosten abzupuffern, können Förderprogramme einen Anreiz bieten, dass sich Bauherrinnen und -herren, Investorinnen und Investoren sowie Kommunalpolitiker und -politikerinnen für die Erschließung von Baulücken, Brachflächen, Nachverdichtungspotenzialen sowie die Wiedernutzung von Leerstand und Konversionsflächen entscheiden.
Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, die in Niedersachsen genutzt werden können, um die Innenentwicklung zu stärken, obwohl dies in der Regel nicht das primäre Ziel der Programme ist.
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Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe: Gefördert werden Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie Kooperationen mit anderen Partnern zwecks Einkommensdiversifizierung (zuständig: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Höhe der Förderung: max. 25% - antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen privaten Rechts -
Dorfentwicklung: Förderung für Dörfer im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen. Umfassende Dorfentwicklungsplanung mit Bürgerbeteiligung, fachlicher Betreuung der Antragsteller und Förderung investiver Vorhaben. Zuständig sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (Informationen des Landes Niedersachsen zur Förderung Dorfentwicklung).
Höhe der Förderung: bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63%, bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei sonstigen Zuwendungsempfängern 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei privaten Zuwendungsempfängern bis zu 50.000 Euro -
Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur: Gefördert werden die Erschließung und der Ausbau von Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz (zuständig: NBank)
Höhe der Förderung: max. 60% - antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen; juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen; juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind -
Kommunales Förderprogramm: Über Programme wie „Jung kauft alt“ fördern Kommunen seit 2019 das Wohnen im Bestand (in Arbeit)
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Städtebauförderung in Niedersachsen: Seit 2020 konzentriert sich die Bund-Länder-Städtebauförderung auf die Förderprogramme: Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Private Personen haben in Fördergebieten die Möglichkeit, für bestimmte Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse zu beantragen. Weitere Informationen beim Land Niedersachsen
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